Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes

Seit dem 27.03.2002 haben Arbeitslose Anspruch auf

einen Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes, wenn

-     Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld

oder -hilfe       

haben und nach drei Monaten weder vom      

Arbeitsamt noch von einem privaten  Vermittler in ein Beschäftigungsverhältnis       vermittelt wurden

oder

-     Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 

   (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme        

(SAM) beschäftigt sind

In einem persönlichem Gespräch stellen wir gemeinsam

mit Ihnen Ihre individuellen Stärken und Schwächen heraus

und erstellen Ihr Bewerberprofil.

Selbstverständlich geben wir Ihnen Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung und analysieren Ihre Unterlagen bevor wir mit der Stellensuche beginnen.

Nur so können wir den Anforderungen unserer Kunden und der Wirtschaft möglichst maßgeschneidert entsprechen.

Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen und nutzen Sie unsere Erfahrung im Personalsektor.

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Ansprechpartner ist    Firma MA-INTER

Schriftliche Bewerbungen :   Firma  MA-INTER

                                                       

oder

per E-Mail        :   mabert@MA-INTER.de

 

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             Nicht nur Tips , sondern  vieles mehr --   in Zukunft regelm��ig    h i e r   !!!  

 


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Michael Abert

Postfach 10 01 36

53439  Bad Neuenahr-Ahrweiler


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