Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes
Seit dem 27.03.2002 haben Arbeitslose Anspruch auf
einen Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes, wenn
- Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder -hilfe
haben und nach drei Monaten weder vom
Arbeitsamt noch von einem privaten Vermittler in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurden
oder
- Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
(ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme
(SAM) beschäftigt sind
In einem persönlichem Gespräch stellen wir gemeinsam
mit Ihnen Ihre individuellen Stärken und Schwächen heraus
und erstellen Ihr Bewerberprofil.
Selbstverständlich geben wir Ihnen Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung und analysieren Ihre Unterlagen bevor wir mit der Stellensuche beginnen.
Nur so können wir den Anforderungen unserer Kunden und der Wirtschaft möglichst maßgeschneidert entsprechen.
Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen und nutzen Sie unsere Erfahrung im Personalsektor.
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